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Netzentgelte Stand: Oktober 2026 6 Min. Lesezeit

AgNes: Was die Netzentgeltreform für Gewerbe, Industrie und Batteriespeicher bedeutet

Die Bundesnetzagentur stellt die Netzentgelte in Deutschland auf eine neue Grundlage. Für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch und für Batteriespeicher ändert sich dabei mehr als ein paar Cent pro Kilowattstunde: Es ändert sich, wofür überhaupt bezahlt wird.

Von Frank Flaubing

Worum es bei AgNes geht

AgNes steht für die „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“. Bisher regelt die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), wie Netzbetreiber ihre Kosten auf die Netznutzer verteilen. Diese Vorgaben laufen Ende 2028 aus. Die Bundesnetzagentur legt die Regeln deshalb neu fest.

Den Entwurf der Rahmenfestlegung hat die Behörde im August 2026 veröffentlicht. Die Konsultation lief bis Mitte September. Die endgültige Festlegung ist für Ende 2026 geplant, weitere Detailregeln folgen in den Jahren danach.

Gewerbe und Industrie: Kapazität statt Spitzenlast

Heute zahlen Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung einen Leistungspreis auf ihre Jahreshöchstlast. Eine einzige Viertelstunde mit ungewöhnlich hohem Bezug bestimmt so die Netzkosten für das ganze Jahr.

Nach dem Entwurf wird das für Verbraucher ab 100.000 kWh Jahresverbrauch durch ein Kapazitätsmodell ersetzt. Es besteht aus drei Teilen:

€/kW · JahrKapazitätspreisauf die vertraglich bestellte Netzkapazität
ct/kWhArbeitspreis 1für Strom innerhalb der bestellten Kapazität
ct/kWhArbeitspreis 2als Aufschlag für Bezug oberhalb der Kapazität

Damit wird die Kapazität zu einer bewussten Entscheidung. Wer zu viel bestellt, zahlt für ungenutzte Leistung. Wer zu wenig bestellt, zahlt in jeder Viertelstunde darüber den Aufschlag. Die richtige Höhe lässt sich nur aus dem eigenen 15-Minuten-Lastgang ableiten.

Für Bestandskunden mit Bandlast-Privileg soll die bisherige Regelung bis Ende 2031 verlängert werden. Die Regeln speziell für industrielle Großverbraucher will die Bundesnetzagentur in einer eigenen Festlegung Anfang 2027 konkretisieren.

Batteriespeicher: ein eigenes Netzentgelt

Netzgekoppelte Speicher sind heute für viele Jahre von Netzentgelten befreit, wenn sie rechtzeitig in Betrieb gehen. Nach dem Entwurf sollen sie künftig ein Kapazitätsentgelt zahlen, aber keinen Arbeitspreis. In den Eckpunkten der Bundesnetzagentur war für Speicher und Erzeuger eine Größenordnung von etwa 4 bis 7 € pro kW und Jahr genannt.

Für Speicher, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen, ist Vertrauensschutz vorgesehen. Später in Betrieb gehende Anlagen haben diesen Schutz nach aktuellem Stand nicht mehr. Für Großspeicher-Projekte wird der Inbetriebnahmetermin damit zu einer wirtschaftlich relevanten Größe.

Speicher hinter dem Netzanschluss eines Unternehmens werden gesondert behandelt. Strommengen, die messtechnisch sauber abgegrenzt sind, können unter Voraussetzungen von Arbeitspreisen ausgenommen werden. Hier greift AgNes eng mit der Festlegung zur Marktintegration von Speichern (MiSpeL) ineinander. Heimspeicher in der Niederspannung bis 30 kW sind von der Neuregelung ausgenommen.

Erzeugungsanlagen und dynamische Entgelte

Auch Erzeugungsanlagen über 30 kW sollen grundsätzlich ein kapazitätsbasiertes Einspeiseentgelt zahlen. Bestehende Anlagen genießen weitreichenden Vertrauensschutz.

Dynamische Netzentgelte, die sich nach der aktuellen Netzauslastung richten, kommen nicht zum Start 2029. Ein Konzept ist für 2027 angekündigt. Nach dem Entwurf sollen sie für Speicher spätestens ab 2033 gelten.

Der Zeitplan

  1. Aug.–Sep. 2026Entwurf und Konsultation
  2. Ende 2026Geplante Rahmenfestlegung
  3. 2027Folgefestlegung Industrie, Konzept für dynamische Entgelte
  4. 1.1.2029Neue Netzentgeltsystematik gilt
  5. 4.8.2029Stichtag Vertrauensschutz für Speicher
  6. 31.12.2031Ende der verlängerten Bandlast-Regelung

Was Unternehmen jetzt tun sollten

2029 klingt weit weg. Investitionen in Speicher, Lastmanagement oder einen neuen Netzanschluss haben aber Vorlaufzeiten von ein bis zwei Jahren. Diese Schritte lohnen sich schon heute:

  1. Lastgang auswerten. Die 15-Minuten-Werte eines Jahres erhalten Sie bei Ihrem Netz- oder Messstellenbetreiber. Sie zeigen, wie oft und wie lange Lastspitzen auftreten.
  2. Kapazität simulieren. Rechnen Sie durch, welche bestellte Kapazität unter dem neuen Modell am günstigsten wäre und wie viel die seltenen Spitzen darüber kosten.
  3. Speicher als Hebel prüfen. Ein Batteriespeicher kann Spitzen kappen und so die nötige Kapazität senken. Zusammen mit PV-Eigenverbrauch und Strombeschaffung ergibt sich oft ein tragfähiger Business Case.
  4. Zeitpunkt der Investition planen. Wer einen netzgekoppelten Speicher plant, sollte den Stichtag für den Vertrauensschutz im Projektzeitplan berücksichtigen.
  5. Entwicklung verfolgen. Die Festlegungen sind noch nicht final. Annahmen im Business Case sollten Sie mit jedem neuen Stand prüfen.
Quellen Bundesnetzagentur: Eckpunkte zur Netzentgeltreform AgNes (Mai 2026) Grant Thornton: Bundesnetzagentur legt Entwurf für eine neue Netzentgeltsystematik vor (August 2026) Rödl & Partner: Netzentgelte Strom – AgNes-Zwischenstand (September 2026) PwC: BNetzA-Update zur Netzentgeltreform AgNes (Juni 2026)

Dieser Beitrag gibt den Stand des Entwurfs im Oktober 2026 wieder. Die Festlegungen können sich im weiteren Verfahren noch ändern. Er ersetzt keine Rechtsberatung.