Was ein EPC übernimmt
EPC steht für Engineering, Procurement and Construction. Der EPC-Auftragnehmer plant die Anlage, beschafft Batteriesystem, Wechselrichter, Transformator und Nebenanlagen und baut alles schlüsselfertig auf. Für den Bauherrn hat das einen großen Vorteil: einen Vertragspartner für das Gesamtsystem. Der Vertrag muss dann aber auch wirklich alles abdecken, was dieser Partner verantwortet.
- 1Klare Leistungsgrenzen
Wer liefert den Netzanschluss, das Fundament, die Kommunikation zum Energiemanagement? Jede Lücke zwischen den Gewerken wird später zum Nachtrag. Eine Schnittstellenliste gehört als Anlage in den Vertrag.
- 2Nutzbare statt nominaler Kapazität
Datenblätter nennen oft die Nennkapazität der Zellen. Für Sie zählt die Energie, die am Netzanschlusspunkt tatsächlich ankommt, nach Verlusten in Wechselrichter, Transformator und Eigenverbrauch.
- 3Messbare Abnahmekriterien
Die Abnahme sollte an klar beschriebene Tests geknüpft sein: Kapazitätstest, Wirkungsgrad, Reaktionszeiten und Funktion der Betriebsstrategie. Ohne messbare Kriterien wird die Abnahme zur Verhandlungssache.
- 4Termine mit Konsequenzen
Ein Inbetriebnahmetermin ohne Vertragsstrafe ist eine Absichtserklärung. Gerade wenn Fristen wirtschaftlich relevant sind, etwa für Netzentgelte oder Förderung, braucht es Pönalen in angemessener Höhe.
- 5Garantien, die zusammenpassen
Der EPC gibt Garantien gegenüber Ihnen, der Batteriehersteller gegenüber dem EPC. Wenn die Bedingungen nicht deckungsgleich sind, etwa bei Zyklen, Temperatur oder Ladezustand, bleiben Sie im Schadensfall zwischen beiden stehen.
- 6Verfügbarkeit und Service
Eine Verfügbarkeitsgarantie ist nur so gut wie ihre Definition. Was zählt als Ausfall, wie schnell wird reagiert, wer hält Ersatzteile vor? Oft gehört dazu ein separater Service- und Wartungsvertrag.
- 7Zahlungsplan und Sicherheiten
Zahlungen sollten an erreichte Meilensteine gebunden sein, nicht an Kalenderdaten. Hohe Anzahlungen sichern Sie über Bürgschaften ab, die Gewährleistungsphase über einen Einbehalt oder eine Gewährleistungsbürgschaft.
- 8Haftung und Änderungen
Haftungsgrenzen sollten zum Projektwert passen. Für Änderungen während der Bauphase braucht es ein klares Verfahren mit Preis- und Terminauswirkung, bevor gebaut wird.
Vergleichbare Angebote beginnen beim Lastenheft
Die meisten dieser Punkte lassen sich nur durchsetzen, wenn sie schon in der Ausschreibung stehen. Ein gutes Lastenheft beschreibt nicht nur die Technik, sondern auch Garantien, Tests und Schnittstellen. Dann werden Angebote vergleichbar, und die Vertragsverhandlung dreht sich um Details statt um Grundsätze.
Ein unabhängiger Owner's Engineer prüft diese Punkte in Ihrem Interesse. Er sitzt auf Ihrer Seite des Tisches und nicht auf der des Anbieters.
Dieser Beitrag beschreibt Erfahrungen aus der Projektpraxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Weiterlesen: Kundenprojekt: Vom Lastgang zum EPC-Vertrag